Hauptuntersuchung (HU)
nach §29 STVZO


Um die Sicherheit auf deutschen Straßen zu gewährleisten, ist jeder Fahrzeughalter gesetzlich verpflichtet, in regelmäßigen Abständen die Hauptuntersuchung (HU) inkl. Abgasuntersuchung (AU) an seinem Fahrzeug vornehmen zu lassen. 

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